Am 11. Februar fand das zweite digitale HOFnetzwerk-Treffen zum Thema "Schwarmfinanzierung und Genussrechte" statt. Ein erfolgreicher Abend mit 120 Teilnehmer/innen.
„Crowdfunding ist die gemeinsame Finanzierung einer Idee durch die Crowd auf einer Internetplattform“, erklärt die Crowdfunding-Expertin Mona Knorr. Es handelt sich dabei um eine gut vorbereitete Kommunikations-Kampagne, die etwa 4 – 6 Wochen läuft. Der Betrieb erhält Geld und im Gegenzug bekommen die Geldgeber materielle oder immaterielle Gegenleistungen. Dabei gibt es jedoch zwei Formen zu unterscheiden, das flexible und das fixe Crowdfunding. Bei dem flexiblen Crowdfunding ist es egal, ob der gesetzte Geldbeitrag erreicht wird, der Betrieb erhält das Geld. Beim fixen Crowdfunding muss die angestrebte Summe erreicht werden, nur dann bekommt der Betrieb das Geld. Ansonsten fließt es zurück an die Geldgeber. Die wichtigsten Fragen, die sich jeder Betrieb vor dem Crowdfunding stellen sollte sind:
- Welche Crowd/Community habe ich schon?
- Wie kann ich sie aktivieren?
- Wie kann ich sie ausbauen?
Wichtig ist es das Crowdfunding nicht zu unterschätzen und sich ordentlich vorzubereiten. Jeder sollte sich vorher gut überlegen, welche Ziele er erreichen will. Mona Knorr betont: „Geht es dem Betrieb rein um das Geld, dann lohnt sich Crowdfunding nicht. Hier steht die Gemeinschaft und Kommunikation im Vordergrund!“. Daher sollte die Kommunikation auch nach der Kampagne fortgeführt werden. Im Schnitt kann bis zu 10.000 € durch Crowdfunding erreicht werden, eine höhere Summe ist eher schwierig.
Dauerhafte Kundenbindung
„Es muss jemanden geben, der sich für die kleinen Betriebe einsetzt“, so erklärt Petra Wähning ihre Motivation für das Projekt Genussrechte. Hier werden Betriebe unterstützt, die expandieren wollen, die einen neuen Betriebszweig starten oder in die Direktvermarktung einsteigen. Die Finanzierung erfolgt durch Investitionen der Menschen aus dem Umfeld und dabei entsteht eine dauerhafte Beziehung. Es gibt zwei Modelle, die bisher gut funktionieren: Die Genussgutscheine und die Genussrechte. Anders als beim Crowdfunding erhalten die Geldgeber Zinsen auf ihren Betrag und es sollten vorwiegend Personen aus dem Umfeld mitmachen. Für eine erfolgreiche Finanzierung nennt Petra Wähning einige Voraussetzungen, vor allem jedoch kontaktfreudige Unternehmenspersönlichkeit und eine wirtschaftliche Tragfähigkeit. Als Beispiel zeigt sie den Berghammerhof, der auf Mutterkuhhaltung und Direktvermarktung umgestellt hat, damit er zukunftsfähig bleibt. Hier konnten Geldgeber Beträge ab 400 € investieren. Diese werden in einem Zeitraum von 5 Jahren inklusive Zinsen durch jährliche Fleischpakete abgezahlt. Auch Schlacht- und Zerlegeräume sowie eine neue Backstube konnten andere Betriebe durch Genussrechte finanzieren. „Vor allem für kleine handwerklich Höfe eignet sich dieses Format der Finanzierung“, so Petra Wähning.
Achtung Rechtliches!
Bei beiden Projekten, sowohl bei Crowdfunding als auch bei Genussrechten ist es jedoch sehr wichtig, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. So gibt die Rechtsanwältin Eva Straube als dritte Referentin Tipps, welche rechtlichen Stolperfallen zu beachten sind. Bei Fotos und Videos ist sowohl eine Einverständniserklärung der gefilmten als auch fotografierten Person einzuholen. Auch bei Testimonials sollte der Betrieb aufpassen: Bei gekauften Testimonials braucht es entsprechende Hinweise. Email- und Telefonwerbung sind datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich abzusichern. Auch bei den Steuern gibt es einiges zu beachten.
Service für Sie
Die Zugangsdaten für den Videomittschnitt der Veranstaltung sowie die Handouts der Referentinnen haben alle Teilnehmer als Email bekommen. Für den Fall, dass diese Mail nicht angekommen ist oder Sie nicht an der Verstaltung konnten, melden Sie sich für Zugangsdaten gerne bei Wiebke.Hannig@lv.de
Weitere Infos zu den Themen finden Sie in den HOFdirekt Ausgaben 2/20 und 1/21.