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Kennzeichnung

Geflügelfleisch: Umfangreich kennzeichnen

Ob frisch oder tiefgekühlt, als Suppenhuhn oder Hähnchenkeule – Geflügelfleisch ist beliebt und wird auch beim Direktvermarkter häufig verpackt angeboten. Zahlreiche Angaben gehören aufs Etikett.

(Bildquelle: F. Schildmann)

Zur korrekten Kennzeichnung von Geflügelfleisch gehören neben den allgemeinen Pflichtangaben auch spezifische Kennzeichnungselemente. Werden Putenschnitzel oder Suppenhuhn beispielsweise abgepackt und in Selbstbedienung verkauft, handelt es sich um sogenannte Fertigpackungen. Diese benötigen die Verbraucherinformationen direkt auf der Verpackung oder auf einem mit dem Produkt fest verbundenen Etikett. Dies betrifft auch Produkte in Warenautomaten oder Kühlschränken in Selbstbedienung. Die Angaben müssen deutlich, gut lesbar und dauerhaft in einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm, bezogen auf das kleine „x“, erfolgen. Eine einfache Beschriftung eines Gefrierbeutels, etwa „Suppenhuhn, 1,5 kg“ reicht nicht aus. Zu beachten sind außerdem die Preisangabenverordnung sowie die Vermarktungsnormen für Geflügel. Letztere gelten für Hühner, Enten,
Gänse, Truthühner und Perlhühner. Diese dürfen nur vermarktet werden, wenn sie den Vermarktungsnormen entsprechen.

Das gehört aufs Etikett

• Produktbezeichnung: Die genaue Bezeichnung von Geflügelfleisch ist festgelegt. Die Bezeichnungen sind...

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