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Lebensmittelüberwachung auch online

Bei der Überwachung des Online-Lebensmittelhandels gelten künftig die gleichen Regeln wie für den stationären Handel.

Behörden können Lebensmittel im Internet unter einem Pseudonym bestellen, um davon Proben zu nehmen. (Bildquelle: E. Piepenbrock)

So steht es in der Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Behörden können künftig im Internet Waren unter Pseudonym bestellen, um anschließend davon Proben zu entnehmen. AgE

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