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Kein „D“ für die Milch

Die Europäische Kommission steht einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Milch und Milchprodukten eher skeptisch gegenüber. In einem aktuellen Berichtsentwurf räumt die Kommission ein, dass Verbraucher durchaus Interesse an zusätzlichen Herkunftsinformationen hätten, vor allem für die Angabe des Ursprungslandes, jedoch nur eine bescheidene Zahlungsbereitschaft für diese Information.

Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch und Milchprodukten sieht die EU-Kommission kritisch. (Bildquelle: S. Konold)

Auch wenn die Kosten einer Herkunftsangabe der Milch für den Sektor insgesamt gering bleiben könnten - gerade für kleinere befürchtet die Kommission dennoch beträchtliche Mehrausgaben für neue Rückverfolgbarkeitssysteme. Eine Pflichtherkunftsangabe für die Milch in verarbeiteten Produkten wiederum könnte nach Ansicht der Kommission durch die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit zu wirtschaftlichen Nachteilen und mehr Bürokratie führen.

In dem Papier weist die Kommission darauf hin, dass im Jahr 2009 mehr als 80 % der europäischen Molkereien jeweils weniger als 100 000 t Milch pro Jahr und zusammen nur 28,5 % des Gesamtaufkommens verarbeiteten. In den größten Erzeugerländern sei jeweils rund die Hälfte der Produktion von den fünf größten Unternehmen verwertet worden. Typischerweise stamme die Milch aus unterschiedlichen Quellen. An grenznahen Standorten sei es üblich, Milch von unterschiedlichen Mitgliedstaaten in derselben Anlage zu verarbeiten. Grundsätzlich geht die Kommission davon aus, dass die Angabe des Ursprungslandes für Frischmilch unproblematischer ist als für höher verarbeitete Produkte wie Joghurts und Desserts, deren Zutaten teilweise von weiter her kämen. Berücksichtigt werden müssten eine Anpassung der Bezugspraxis und des Lieferantenkreises, die eventuelle Hinwendung zu kleineren Chargengrößen, die Einrichtung oder Anpassung von Rückverfolgbarkeits- und Verpackungssystemen sowie ein höherer Aufwand für Kontrollen. Die zusätzlichen Kosten werden auf 8 % veranschlagt.

Ebenfalls in dem Bericht betrachtet wird Fleisch, das nicht bereits kennzeichnungspflichtig ist, insbesondere von Pferden, Kaninchen sowie Wild. Die Kosten einer obligatorischen Angabe, in welchem Land das fleischliefernde Tier aufgezogen und geschlachtet oder geschossen wurde, sind nach Einschätzung der Kommission vergleichsweise gering und dürften sich bei etwa 3 % des Großhandelspreises bewegen. AgE

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