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Kassenbon wird Pflicht

Um Steuerbetrug einzudämmen, kommt die Belegsausgabepflicht.

Die Bäckerei Tenk-Bonkamp aus Südlohn sammelte zwei Tage lang alle nicht gewollten Belege. (Bildquelle: Tenk/Facebook)

Der Kassenbeleg kann in Papierform oder – mit Zustimmung des Kunden – elektronisch ausgegeben werden. Beim Papierbeleg reicht das Angebot zur Entgegennahme aus. Der Beleg muss aber erstellt und ausgedruckt werden. Den Bon nur auf Kundenwunsch zu drucken, reicht nicht mehr aus.

Ein elektronischer Beleg gilt als bereitgestellt, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, ihn entgegenzunehmen. Er muss diesen nicht annehmen, der Unternehmer muss ihn aber in jedem Fall erstellen. Den Beleg an einem Bildschirm des...

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