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Corona: Hinweise zum Umgang mit Arbeitskräften

Angesichts der Corona-Pandemie ist jeder Bereich der Wirtschaft und Gesellschaft gehalten, das Risiko der Ausbreitung zu minimieren. Die Landwirtschaftkammer NRW hat wichtige Maßnahmen zusammengefasst.

Wie lässt sich die Ausbreitung des Virus verlangsamen? Maßnahmen hat die Landwirtschaftskammer NRW zusammengefasst. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Da es zurzeit weder eine Impfung noch ein Medikament gibt, gilt es die Übertragung möglichst zu verhindern. In erster Linie werden vom Infizierten, der nicht unbedingt Symptome zeigen muss, beim Husten, Nießen oder Sprechen Tröpfchen in die Luft abgegeben, die ein anderer einatmet und folglich erkranken kann.

An zweiter Stelle steht die Übertragung durch infizierte Hände, die mit Auge, Nase oder Mund in Kontakt kommen. Die Hände können durch Händeschütteln von Infizierten oder Anfassen infektiöser Sekrete auf Gegenständen kontaminiert werden. Die Überlebensdauer infektiöser Viren auf den Gegenständen ist noch nicht umfassend bekannt, ebenso die Masse an Viren, die für eine Infektion nötig ist. Deshalb gilt es die folgenden Regeln überall und immer einzuhalten:

  • Mindestabstand von 1,50 bis 2,00 m zu anderen Personen
  • regelmäßiges, häufiges und richtiges Händewaschen mit Seife und mindestens 20 Sekunden, immer bei Fremdkontakt oder beim Zurückkehren von außerhalb in die übliche Wohn- oder Arbeitsstätte sowie vor und nach dem Essen.
  • Hände desinfizieren, wenn kein Waschen möglich ist. In Ausnahmefällen ist ein Wasserkanister,-flasche mit Seife am Feldrand als Ersatzlösung zu wählen, wenn Desinfektionsmittel nicht verfügbar ist.
  • Kein Händeschütteln oder Umarmen
  • Mit Händen nicht ins Gesicht fassen
  • Husten oder Nießen in ein Taschentuch oder Armbeuge
  • Geschlossene Räume mehrmals täglich lüften

Kleine Arbeitsgruppen

Um das Risiko der Übertragung zwischen den Arbeitskräften zu minimieren, sind kleine nicht wechselnde Arbeitsgruppen zu bilden. Diese bleiben beginnend mit der Anreise, bei der Unterbringung, der Fahrt zum Feld oder Arbeitsort, am Arbeitsort und der Freizeit zusammen. Je nachdem ob es sich um Arbeitskräfte aus der Region oder aus Osteuropa handelt, sind die Gruppen zur Minimierung des Übertragungsrisikos zu trennen. Die Fahrt der Kleingruppen sollte in Kleinbussen gegebenenfalls mit Mund- und Nasenschutz oder mit nötigem Sicherheitsabstand bei größeren Transportmitteln erfolgen.

Mindestabstände beim Arbeiten

Durch gestaffelte Zeiten beim Arbeitsbeginn,- ende und Pausen wird das Einhalten der Mindestabstände ermöglicht. Während der Arbeit sind die oben genannten Regeln umzusetzen. Sollte aus arbeitstechnischen Gründen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden können, sind geeignete Trennvorrichtungen wie Schutzfolien zwischen den Arbeitsplätzen zu montieren. Schutzmasken können bei richtiger Anwendung (richtig tragen, regelmäßig wechseln und reinigen) eine gute Lösung sein. Besser ist es den Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei der Arbeit am Sortierband, kann der Mindestabstand zwischen den Arbeitskräften mit reduzierter Geschwindigkeit und längerer Laufzeit eingehalten werden.

Die Arbeitseinteilung und -abläufe sind klar festzulegen und Verantwortliche sowie Vertreter auch für das Leitungspersonal zu benennen. Notwendige Besprechungen, Arbeitseinweisungen etc. sollten im Freien, in großen Hallen mit Mindestabstand oder per Telefon erfolgen.

Unterbringung

Idealerweise werden die Arbeitskräfte in Einzelzimmern untergebracht oder in Mehrbettzimmern nur aus der gleichen Arbeitsgruppe mit halber Belegung nach Vorgabe des Bundesministeriums des Innern. Täglich sind die Unterkünfte zu reinigen. Insbesondere sind Türgriffe, sanitäre Einrichtungen, Schalter, Kühlschrank, Herd mit Reinigungsmitteln zu putzen und gegebenenfalls zusätzlich zu desinfizieren. Wäsche und Geschirr sind mit Wasch- oder Spülmitteln nach Vorgaben des BMI bei 60 °C zu waschen. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen fettlöslich, weshalb es durch sorgfältiges Reinigen mit Seife etc. und Abspülen deutlich minimiert werden kann.

Arbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien sind in den ersten 14 Tagen nach Vorgabe des BMI auf dem Betrieb unterzubringen. Andere Arbeitskräfte können auch in zurzeit nicht genutzten Hotels, Ferienwohnungen oder angemieteten Häusern wohnen. Es gelten die gleichen Hygieneregeln. Die Lebensmittelkäufe werden idealerweise als Sammeleinkäufe für die Arbeitskräfte durchgeführt.

Einreise

Für die Einreise der Osteuropäischen Saisonarbeitskräfte gibt es ein Konzeptpapier des BMI / BMEL, das auch einen Gesundheitscheck vorschreibt. Da Konzeptpapier steht im Internetangebot des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de

Erkrankung

Bei begründetem Verdacht auf eine Infizierung ist ein Arzt zu kontaktieren. Eine sofortige Isolierung hinsichtlich Unterkunft und Arbeitsort, wenn Arbeiten gesundheitlich noch möglich, ist vorzunehmen. Positiv Getestete und die Kontaktpersonen unterliegen den Quarantäneregeln. Daher ist es im Sinne des Betriebes wichtig, kleine Arbeitsgruppen gebildet zu haben und dies auch nachweisen zu können.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Wissen um die neue Corona-Krankheit nach und nach wächst und somit auch die Erkenntnis, wie das Risiko minimiert werden kann. Manfred Kohl, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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