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To-go-Becher müssen sauber sein

Kaffeebecher liegen oft in Grünflächen und verstopfen Mülleimer. Inzwischen nutzen viele Verbraucher eigene Mehrwegbecher für Kaffee und Tee. Die neue Hygiene-Leitlinie zu diesen Bechern ist als Merkblatt erschienen.

Bringen Kunden ihre eigenen To-go-Becher mit ins Hofcafé, dann müssen diese sauber sein und sollten nicht direkt unter den Kaffeeautomaten gestellt werden. (Bildquelle: A. Rose)

Mit Mehrwegbechern und Pfand verringert sich das Müllaufkommen bei Einwegverpackungen. Wieder befüllte Mehrwegbecher leisten einen Beitrag zum nachhaltigen Konsum und Umweltschutz.

Damit es beim Befüllen mitgebrachter Becher für Heißgetränke hygienisch zugeht, haben sieben Branchenverbände nun Regeln zur guten Hygiene in Form einer Leitlinie erarbeitet und als Merkblatt veröffentlicht. Damit wurde ein Standard erarbeitet, der Anbietern und Kunden beim Umgang mit Mehrwegbechern Sicherheit gibt und Hygienefehler verringern hilft.

Wichtigster Grundsatz ist, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die mitgebrachten Becher der Kunden sollen sauber sein. Dann dürfen sie zum Beispiel in der Bäckerei oder im Hofcafé in einem dafür vorgesehenen Bereich der Theke oder auf einem Tablett abgestellt werden. Dort befüllt das Verkaufspersonal den Becher beispielsweise durch Umschütten eines am Automaten becherweise produzierten Heißgetränks.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine krankheitserregenden, nicht sichtbaren Bakterien oder anhaftender Schmutz über Kundenbehältnisse in den Produktionsbereich eingeschleppt und dadurch vor allem empfindliche Personengruppen gefährdet werden. Einzelhändler und Handel erfüllen so die strengen europäischen Hygienevorschriften.

In der Kantine oder Mensa, wo sich die Kunden häufig Heißgetränke in Selbstbedienung zapfen, kommt es darauf an, dass der Auslaufhahn nicht mit dem kundeneigenen Becher in Kontakt kommt und so die Übertragung von Keimen vermieden wird.

Weitere Informationen:
Das Merkblatt "Coffee to go"-Becher vom Februar 2018 gibt es zum kostenlosen Download unter: https://www.bll.de/download/merkblatt-coffee-to-go.pdf

Herausgeber sind: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V., Bundesverband der Systemgastronomie e. V., Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V., DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V., Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V., Deutscher Konditorenbund e. V., Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.    BZfE/aro

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