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Dürfen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten?

Der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten der Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu verbessern. Die Bundesregierung plant derzeit einige gesetzliche Änderungen zum Asylgesetz.

Der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände will Flüchtlinge schneller in Arbeit bringen. (Bildquelle: M. Naumceski)

Hinsichtlich der möglichen Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, als ein wesentlicher Punkt für eine Integration, reichen diese jedoch nicht aus.

Für Asylbewerber und Geduldete besteht in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach dem dritten Monat bis zum 15. Monat des Aufenthalts ist eine Beschäftigung grundsätzlich möglich, jedoch nur mit Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Dabei wird geprüft, ob für einen bestimmten Arbeits-/Ausbildungsplatz bevorrechtigte Bewerber zur Verfügung stehen. Dies sind grundsätzlich alle EU-Bürger. Diese Regelungen sollen mit dem Gesetzentwurf nicht geändert werden.

Aus Sicht des Gesamtverbandes ist nicht nur die Vorrangprüfung zwischen dem dritten und 15. Monat des Aufenthalts ersatzlos abzuschaffen, sondern auch das generelle Beschäftigungsverbot für Asylbewerber und Geduldete in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts zu hinterfragen. uh

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