Grundlage der Risikobeurteilung bildet die Empfehlung des Robert Koch Institutes. Darin wird zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I bis III unterschieden. Kontaktpersonen der Kategorie I verfügen über ein höheres Infektionsrisiko, da sie engen Kontakt (<1,5 m) zu einer infizierten Person aufgewiesen- oder sich in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole befunden haben.
Unter der Vermeidung von Kontakten dürfen landwirtschaftliche Betriebe in der Regel weiterhin bewirtschaftet werden, da z. B. Tiere zu versorgen sind. Ein Kundenkontakt oder Kontakt zu Mitarbeitern ist aber zu unterlassen. Konkrete Vorgaben erhalten Sie von Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Maßnahmen im Betrieb
Empfehlenswert ist eine Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hofladens in unterschiedliche Teams. Haben diese untereinander einen Kontakt vermieden, unterliegt nach einem positiven Befund in der Regel nur ein Teil der Mitarbeiter den Quarantäneauflagen. Die verbliebenen Mitarbeiter könnten den Hofladen weiterhin geöffnet halten. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen aus Abstand halten, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske (AHA-Regeln) sowie regelmäßiges Lüften sind zudem einzuhalten.
Charlotte von Gember, LK NRW
Weitere Tipps für die Umsetzung der Corona-Maßnahmen im Hofladen finden Sie hier.