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Versandkosten vor Bestellbeginn

Versandkosten müssen schon vor Bestellbeginn angegeben werden.

Die Versandkosten muss der Kunde kennen, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb legt. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt. (Bildquelle: M. Drießen)

Ein Onlinehändler beanstandete den Internetauftritt eines Konkurrenten: Kritikpunkt war der fehlende Hinweis auf Versandkosten auf der Webseite des Wettbewerbers. Zwar wurden diese Kosten erwähnt, aber erst, wenn die Verbraucher ihre Ware in den „virtuellen Warenkorb“ legten.

Zu spät, fand das Oberlandesgericht Frankfurt....

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