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Saisonarbeitskräfte: Einreise unter strengen Auflagen möglich

Um Ernteausfälle zu verhindern, sollen in den Monaten April und Mai jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa nach Deutschland einreisen dürfen. Dabei sollen strikte Hygienestandards eingehalten werden.

Jeweils 40.000 ausländische Saisonarbeitskräfte sollen im April und Mai nach Deutschland einreisen können. (Bildquelle: Merle Weidemann)

Darauf verständigten sich Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Innenminister Horst Seehofer.

Im Einzelnen haben die Minister folgende Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Erntearbeiter vereinbart:

  •  Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt. Zusätzlich sollen inländische Arbeitskräfte gewonnen werden.
  • Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauerverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt.
  • Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
  • Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen.
  • Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen.
  • Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden.
  • Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.
In Deutschland arbeiten etwa 300.000 Saisonarbeitskräfte pro Jahr. BMEL/kr

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