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Was ist beim Einkauf erlaubt?
Wer im Supermarkt eine Weintraube nascht oder beschädigte Eier austauscht, bewegt sich rechtlich gesehen auf dünnem Eis. Und was ist mit Betasten und Geschmacksproben?
In der Obstabteilung darf der Reifegrad der Mango durch vorsichtiges Betasten geprüft werden. Eine Geschmacksprobe von beispielsweise Trauben ist jedoch strenggenommen Diebstahl. Am besten fragen Sie das Verkaufspersonal, wenn Sie das Aroma einer Weintraube oder Erdbeere vor dem Kauf testen möchten. Wer unverpacktes Brot und andere Backwaren anfasst, verpflichtet sich aus hygienischen Gründen zum Kauf. Der Kunde hat das Recht, den Inhalt eines Eierkartons vor dem Kauf zu prüfen. Zerbrochene Eier dürfen aber nicht ausgetauscht werden. Denn jeder Karton hat eine Chargennummer, die Hinweise zur Größe, Lagerung und Erzeugung der Eier gibt.
Was viele auch nicht wissen: Ist irrtümlich die falsche Kekssorte oder eine andere Nudelpackung im Einkaufskorb gelandet, hat der Kunde nach dem Kauf kein Recht auf Umtausch. Händler müssen Ware dagegen zurücknehmen, wenn sie vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben oder aus anderen Gründen ungenießbar ist.