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Längere Vermarktungsfrist für Freilandeier

Zukünftig dürfen Eier 16 Wochen lang als Freilandeier vermarktet werden, auch wenn die Hühner aufgrund von Ausbrüchen der Vogelgrippe einer Stallpflicht unterliegen.

Kommt es wegen eines Vogelgrippeausbruchs zu einer Stallpflicht, dürfen Eier künftig 16 Wochen lang als Freilandeier verkauft werden. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Zukünftig dürfen Eier 16 Wochen lang als Freilandeier vermarktet werden, auch wenn die Hühner aufgrund von Ausbrüchen der Vogelgrippe einer Stallpflicht unterliegen.

Bisher hatte dieser Zeitraum bei 12 Wochen gelegen. Die EU-Kommission betont, dass die Vorschriften für einzelne Herden, nicht aber pauschal für Regionen oder landwirtschaftliche Betriebe, gelten. AgE

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