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Längere Vermarktungsfrist für Freilandeier
Zukünftig dürfen Eier 16 Wochen lang als Freilandeier vermarktet werden, auch wenn die Hühner aufgrund von Ausbrüchen der Vogelgrippe einer Stallpflicht unterliegen.
Zukünftig dürfen Eier 16 Wochen lang als Freilandeier vermarktet werden, auch wenn die Hühner aufgrund von Ausbrüchen der Vogelgrippe einer Stallpflicht unterliegen.
Bisher hatte dieser Zeitraum bei 12 Wochen gelegen. Die EU-Kommission betont, dass die Vorschriften für einzelne Herden, nicht aber pauschal für Regionen oder landwirtschaftliche Betriebe, gelten. AgE