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Medizinische Masken werden Pflicht

Bald dürfen Kunden nur noch mit sogenannten medizinischen Masken in den Hofladen. Ab wann, das entscheiden die Länder.

Bald reicht das Tuch über Mund und Nase nicht mehr aus. (Bildquelle: F. Schildmann)

Am vergangenen Dienstag wurde das verpflichtende Tragen von medizinischen Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr beschlossen.

Was sind medizinische Masken?

Hier gibt es grundsätzlich mehrere Typen:

  • Die OP-Masken vom Typ II oder IIR mit CE-Kennzeichnung schützt andere, bietet aber kaum Eigenschutz. Sie besteht in der Regel aus drei Lagen Kunststoff-Vlies. Die Masken sind grundsätzlich für den einmaligen Gebrauch gedacht.

  • FFP2 und FFP3-Masken schützen den Träger wie auch andere Personen. Wichtig ist, auf die CE-Kennzeichnung zu achten.

Ab wann die medizinischen Masken beim Einkaufen zur Pflicht werden, ist Ländersache. In Bayern müssen die Menschen bereits seit Montag FFP2 Masken beim Einkauf und im ÖPNV tragen. OP-Masken reichen hier nicht.

Die neue Maskenpflicht in Nahverkehr und Handel gilt erst für Menschen ab 15 Jahren. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen.

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