Für die Herkunftsangabe ist bei pflanzlichen Produkten das Ernteland ausschlaggebend.
Die Wettbewerbszentrale hatte die Kennzeichnung einer im Supermarkt erhältlichen Packung Kultur-Champignons mit "Ursprungsland: Deutschland" als irreführend beanstandet. Die Kultur-Champignons wurden mehrere Wochen in den Niedelanden aufgezogen und nur für die Ernte (gut zwei Tage vorher) nach Deutschland transportiert.
Der Streitfall landete vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte: Das Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen ist das Land der Ernte. Das sieht der Zollkodex der EU vor und dieser ist für die Bestimmung des Ursprungslandes entscheident. Danach ist Ursprungsland das Ernteland, unabhängig davon, ob wesentliche Produktionsschritte in anderen Ländern erfolgt sind (Az: C-686/17).