Zurück

Meldungen

Regeln für die Selbstpflücke

Die Erdbeeren machen den Anfang. Bald startet überall im Land die Selbstpflücke und nach dem aktuellen Stand Anfang Mai ist sie auch möglich. Allerdings müssen die Hygieneregeln eingehalten werden.

Selbstpflücke ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. (Bildquelle: S. Konold)

Dazu gehört das Tragen eines Mundschutzes, der Sicherheitsabstand von 1,5 m oder das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und Handschuhen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat Tipps für Selbstpflückefelder zusammen gestellt:

Kundenanzahl und Wegeführung

  • Anzahl der höchstzulässigen Kundenzahl berechnen (im Einzelhandel durchschnittlich 10 m2 je Person)

  • Methode zur Überwachung der Kundenzahl überlegen, wie die Ausgabe von abgezählten Körben, Kundenbons oder Wiegescheinen, gezählt von der Kasse

  • Ausgewiesene Wege für ankommende und das Feld verlassende Kunden („Einbahnstraßensystem“)

  • Abstandshinweise für eventuelle Warteschlangen, z.B. farbliche Markierungen auf dem Boden, ähnlich wie im Handel an den Kassen

  • Falls möglich, Trennung von Eingangs- und Ausgangsbereich mit der Bezahlstation

  • Absperrungen vorhalten, falls die höchstzulässige Personenzahl auf der Fläche erreicht ist, bei Bedarf am Eingang einen „Ordner“ abstellen, der den Zugang kontrolliert

  • Einweisung der Kunden mit dem Hinweis, mindestens zwei Reihen Abstand von anderen Kunden zu halten. Alternativ können auch abgesteckte bzw. markierte Pflückbereiche zugewiesen werden

  • Darauf achten, dass die Kunden auf den ausgewiesenen Wegen bleiben.

Hygienemaßnahmen zum Schutz für Kunden und Mitarbeiter

  • Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter

  • Desinfektionsmittel zur Händedesninfektion bereitstellen

  • Anmeldung und Verkauf wenn möglich an verschiedenen Ständen

  • Ausgabe von Behältnissen für das Selbstpflücken

  • Ausreichend Hinweisschilder mit einzuhaltenden Hygieneregeln

  • Verkaufsstände mit einem Spuckschutz und anderen Abstandsbarrieren ausstatten

  • Wenn möglich, bargeldloses Bezahlen fördern, alternativ Schalen für den „Geldverkehr“ verwenden
  • Das Wiegen der Ware so vornehmen, dass der Abstand gewahrt wird und das Personal die Behältnisse nicht anfassen muss, ggf. dem Kunden das Wiegen überlassen

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.