Zurück

Meldungen

Kurzarbeitergeld: So wird es berechnet

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor nie gekannte Probleme. Bundesrat und Bundestag haben im Eilverfahren Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen.

Kurzarbeit ist auch auf landwirtschaftlichen Betrieben eine Möglichkeit mit der Krise umzugehen. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Die neuen Regeln gelten rückwirkend ab 1. März. Mit dem Kurzarbeitergeld will der Bund Unternehmen helfen, die unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen (etwa Gaststätten, Geschäfte). Die Bundesregierung will damit auch Entlassungen von Mitarbeitern vermeiden.

Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit.
Falls die Kurzarbeit eine vorübergehende Einstellung der Arbeit zur Folge hat, spricht man von Kurzarbeit Null.
Die Kurzarbeit kann sich auch auf bestimmte abgrenzbare Teile eines Betriebes erstrecken.

Welche Erleichterungen bringt das neue Gesetz?
Es müssen rückwirkend seit 1. März 2020 nur 10 % (bisher ein Drittel) der Beschäftigten im Unternehmen vom...

Die Redaktion empfiehlt

Meldungen

Aufgrund der Corona-Krise mussten wir unser Netzwerk-Treffen am 26. März in Greven leider absagen. Referentin Karin Tischer von food and more aus Kaarst wollte in ihrem Vortrag Food-Trends und...

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.