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Corona-Virus: Die wichtigsten Antworten für Direktvermarkter

Gefahr durch Bargeld? Infizierte Automatenknöpfe? Zu viele Kunden im Laden? Die Fragen der Direktvermarkter in der aktuellen Krise häufen sich. Wir haben die Antworten.

Abstand halten - auch in der Wochenmarkt-Schlange. (Bildquelle: K. Rotherm)

Desinfektion

Viele Händler nehmen Kleingeld in Schalen über die Theke, z.T. sind diese mit in Desinfektionsmitteln getränkten Tüchern ausgelegt. Wie sinnvoll ist diese Maßnahme?

Die Infektionsgefahr durch Bargeld wird eher gering eingestuft, dennoch ist eine Übertragung durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, nicht gänzlich auszuschließen. In Desinfektionsmitteln getränkte Tücher desinfizieren das Münzen nicht vollständig und sind deshalb nicht wirklich zielführend.

Empfohlen wird momentan das bargeldlose Zahlen. Neben den klassischen Kassenlösungen bieten inzwischen auch Unternehmen wie SumUp, GASTROFIX und iZettel interessante Lösungen an. Auch das mobile Zahlen mit Smartphone oder Smartwatch ist heute möglich. Lässt sich dies nicht umsetzen, könnte man Stammkunden anbieten ein Konto einzurichten und die Einkäufe anzuschreiben und oder auf Rechnung zu kaufen.

Wie sollte mit dem Verkauf am Automaten umgegangen werden. Knöpfe und Bildschirme werden ja von vielen Personen angefasst. Desinfektionsmittel bereit zu stellen funktioniert nicht. Das wurde sofort gestohlen, berichtet uns eine Direktvermarkterin.

Das Berühren von Oberflächen durch zahlreiche Menschen wird in diesen Tagen zum Problem und gilt für den Automaten beim Direktvermarkter genauso, wie für Einkaufswagen, Bankautomaten und Türgriffe.

Die Übertragung von Viren durch Schmierinfektion ist möglich, wenn viele Kunden dieselben Knöpfe und Bildschirme bedienen. Informieren Sie Ihre Kunden über Hinweistafeln und fordern Sie sie auf, sich nicht mit den Händen ins Gesichts zu fassen und sofort nach dem Einkauf die Hände gründlich zu reinigen. Verbraucher können sich schützen, indem sie vorsorgen und z.B. mit Einweghandschuhen einkaufen gehen oder etwas zur Desinfektion mitführen.

Organtisation im Hofladen

Muss ein Hofladen schließen, wenn jemand aus dem Team erkrankt ist?

Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter am Coronavirus erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung besteht, muss das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt werden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen wie Betriebsschließungen zuständig.

Auch Hofläden dienen der öffentlichen Grundversorgung, daher kommt nach derzeitigen Stand eine vollständige Schließung des Geschäfts nicht automatisch in Frage. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Hofladen desinfiziert, das Personal ausgetauscht und der Betrieb weitergeführt werden kann. Hierüber entscheidet die Behörde.

Damit im Fall des Falles nicht alle Mitarbeiter in Quarantäne müssen, empfiehlt es sich – soweit betrieblich möglich – die Mitarbeiter in festen Gruppen arbeiten zu lassen und den Kontakt zwischen den Gruppen zu vermeiden. Das gilt auch für alle anderen Bereiche, etwa in der Verarbeitungsküche oder der Spargelaufbereitung.

Sollte man die Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Hofladen aufhalten, begrenzen? Und wie findet man dafür ein gutes Maß?

Um die Gefahr einer Infektion zu minimieren, sollte ein Abstand von 2 Metern zum Mitmenschen eingehalten werden. Die Frage, wie viele Menschen sich zeitgleich im Hofladen aufhalten hängt von der Raumgröße ab. Ein gutes Maß finden Sie, wenn Ihre Kunden den Sicherheitsabstand einhalten können und ausreichend Platz für die Warteschlange vor der Kasse einkalkuliert wird.

Es ist sicherlich ganz im Interesse Ihres Kunden, wenn sich nicht zu viele Kunden gleichzeitig im Hofladen aufhalten. Sobald es zu eng wird, gilt die Maßgabe, für jeden den Hofladen verlassenden Kunden, kann ein weiterer Kunde eintreten. Informieren Sie Ihre Kunden über Aufsteller vor dem Geschäft und wenn dies nicht klappt über einen „Türsteher“.

Sollten frische Produkte wie Obst und Gemüse jetzt nur noch in Bedienung verkauft werden?

In vielen Fällen wird diese Maßnahme nicht umsetzbar sein. Der Verkauf von Obst und Gemüse in Bedienung kann aber eine zusätzliche hygienische Maßnahme sein, die die Übertragung der Viren durch fehlerhaftes Verhalten von Kunden eingrenzt.

Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Obst und Gemüse gelangen. Zudem können sich die Erreger auch auf den Händen einer infizierten Person befinden und beim Berühren von Lebensmitteln übertragen werden.

Verbraucher können sich durch die Anwendung grundsätzlicher Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln schützen. Ein Informationsblatt für Sie und Ihre Kunden mit Verbrauchertipps zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen hat das Bundinstitut für Risikobewertung (BfR) bereitgestellt.

Sollte Bedienen und Kassieren von verschiedenen Personen durchgeführt werden?

Da Geld durch viele Hände geht, ist es eine allgemeine hygienische Vorgabe, dass Hände, die mit Geld in Berührung gekommen sind, nicht direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen dürfen. Dies lässt sich umsetzen, wenn für das Bedienen und Kassieren unterschiedliche Personen eingesetzt werden. Andernfalls muss nach dem Kassieren eine Reinigung der Hände und ggf. eine Desinfektion der Hände durchgeführt werden. Alternativ ist auch der Einsatz von Einweghandschuhen möglich, die nach dem Kassieren verworfen werden.

Sollten Hofläden von den Kunden mitgebrachte Dosen und Behältnisse nicht mehr befüllen?

Im Verkauf von empfindlichen Lebensmitteln, wie Fleisch, Wurst oder Käse, ist das Befüllen von mitgebrachten Dosen und Behältnissen aus hygienischen Gründen untersagt. Es spricht jedoch nichts dagegen, Kartoffeln oder Äpfel in mitgebrachte Beutel zu füllen.

Mobiler Verkauf/Außer-Haus-Verkauf

Dürfen oder können Hofläden und Hofcafés Lebenmittel, Speisen und Getränke außer Haus verkaufen?

Ein Direktvermarkter und ein Hofgastronom kann, wie andere Lieferdienste auch, Kunden und Gäste auch beliefern.

Der Verkauf von Speisen außer Haus bleibt erlaubt. Beim Abholen ist darauf zu achten, dass zwischen den Kunden der Mindestabstand eingehalten wird. Die Bundesländer haben dazu Erlasse formuliert. In Niedersachsen sind es beispielsweise 1,5 m. Mit 2 m Abstand ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Niedersachsen gibt sogar die Personenzahl pro qm vor, eine auf 10 qm.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen:

  • Erinnern Sie die Kunden höflich aber bestimmt an die Abstandsregel.
  • Reinigen und Desinfizieren Sie Griffe und Oberfläche in kurzen Abständen.
  • Stellen Sie, falls möglich, Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich bereit.
  • Bitten Sie, falls möglich, um bargeldlose Zahlung.

Verkaufs- und Eiertouren: Dürfen Sie weitergefahren werden und wie sollten Landwirte vorgehen - Ware abstellen, klingeln und gehen, die Bezahlung erfolgt per Rechnung?

Geöffnet bleiben alle Einrichtungen, die für das tägliche Leben benötigt werden und die eine lückenlose Versorgung sicherstellen. Auch Lieferdienste (Essen, Getränke etc.). und Außerhausverkauf sind weiterhin zugelassen.

Statt die Produkte persönlich zu überreichen, sollten die Fahrer die Lebensmittel bzw. die Speisen nur noch vor der Tür abstellen und klingeln. Die Bezahlung könnte bei Stammkunden per Rechnung erfolgen. Anderen Kunden könnte man Lieferung bei Vorkasse anbieten. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Ware ausgeliefert - bis vor die Haustür.

Und was ist mit den klassischen Verkaufswagen oder an Wochenmarktständen, an denen die Kunden ihre Waren aussuchen und bar bezahlen?

Hier gilt das gleiche wie im Hofladen. Abstand halten ist das Gebot der Stunde und wer diesen nicht einhält, sollte umgehend  darauf hingewiesen werden. Hierbei helfen auch Hinweisschilder oder Markierungen z.B. mit Klebeband, Pylonen oder hochkant aufgestellten Gemüsekisten im 2 m Abstand. Der konsequente Weg über eine Warteschlange erleichtert das Abstand halten. Wenn Verkäufer nur Kunden aus der Warteschlange bedienen, halten sich Kunden erfahrungsgemäß besser an die Regel.

Nach dem Kassieren steht eine Handreinigung und ggf. Desinfektion an. Alternativ können Einweghandschuhe getragen werden, die nach jedem Kassieren weggeworfen werden.

Hinweis: In einigen Bundesländern dürfen bereits keine Wochenmärkte mehr stattfinden.

Gudrun Göppert und Sabine Hoppe, Landwirtschaftskammer Niedersachsen; HOFdirekt

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