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ZLF-Tarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt: Was gilt ab 2021?

Die Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände haben die Tarifverträge über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zum 31.12.2020 gekündigt.

Die Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände haben die Tarifverträge über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gekündigt. (Bildquelle: M. Drießen)

Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind bislang per allgemeinverbindlichem Tarifvertrag zur Zusatzversorgung (ZLF) verpflichtet. Das bedeutet: für versicherungspflichtige Arbeitnehmer werden 5,20 € pro Monat an das Zusatzversorgungswerk entrichtet. Die Beiträge sichern den jeweiligen Arbeitnehmern im Rentenalter pro Beitragsjahr eine Beihilfe von 1,30 €/Monat bis 2023, danach von mind. knapp 40 % von 1,30 €.

Dieser Tarifvertrag mit der IG BAU wurde nun gekündigt.

Die Auswirkungen sind:

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