Beweggründe für die Wahl einer Rechtsform sind:
- der Gesellschaftszweck,
- die Kosten und das Verfahren der Gründung,
- die angestrebte Zahl der Gesellschafter und ihr Verhältnis zueinander,
- das benötigte Kapital,
- die Übertragbarkeit der Anteile,
- die Haftungsverfassung,
- die gewünschte Struktur,
- die mit der Rechtsformwahl verbundenen steuerlichen Auswirkungen.
Grundsätzlich wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Personengesellschaften: Eine GbR darf einen maximalen Jahresumsatz von 250 000 € erwirtschaften, nach Überschreitung dieses Umsatzes ist eine Eintragung ins Handelsregister als OHG erforderlich. Der Hauptvorteil der Personengesellschaften besteht darin, sie unkompliziert und schnell ohne Einsatz eines Mindestkapitals gründen zu können. Aus steuerlicher Sicht bieten der Freibetrag von 24 500 € bei der Gewerbesteuer und deren (teilweise) Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer einen großen Anreiz. Der große Nachteil der Personengesellschaften: Die Gesellschafter, mit Ausnahme des Kommanditisten bei der KG, haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Ferner sind die Anteile schwerer zu übertragen als bei Kapitalgesellschaften. Aus steuerrechtlicher Sicht ist relevant, dass Auszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer keine Betriebsausgaben darstellen und damit den Gewinn nicht mindern. Anders ist dies bei Kapitalgesellschaften, bei denen das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.
Kapitalgesellschaften: Bei den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschft (UG) (haftungsbeschränkt) zu den meist gewählten Unternehmensformen.
Der Hauptgrund für die Gründung einer Kapitalgesellschaft liegt in der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Diese haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Für die Gründung einer GmbH ist allerdings ein Mindestkapital von 25 000 € erforderlich. Alternative ist die Gründung einer UG. Dafür ist zumindest theoretisch 1 € als Stammkapital ausreichend. Auch bei der UG haften die Gesellschafter nur in der Höhe ihrer Einlagen. Kapitalgesellschaften haben aufgrund der Bilanzierungspflicht und ihrer erhöhten Publizitätspflichten einen deutlich höheren organisatorischen Aufwand als Personengesellschaften. Anders als bei den Personengesellschaften haben die Gesellschafter keine Entnahmerechte, sondern lediglich ein Recht auf Beteiligung an den Gewinnausschüttungen.
Eine besondere Form ist die GmbH & Co KG. Darin wird der Vorteil der Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften mit den steuerlichen Vorteilen der Personengesellschaften kombiniert. Die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt in diesem Fall eine GmbH, während die Kommanditisten natürliche Personen sind. In dieser Haftungsbeschränkung liegt der Hauptvorteil der GmbH & Co KG. Diesem stehen der hohe Kostenaufwand aufgrund der sowohl bei der KG als auch bei der GmbH zu beachtenden Formalien sowie ein hoher Beratungsbedarf gegenüber.