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Verdopplung der Kinderkrankentage
Das Bundeskabinett hat gestern der Gewährung der zusätzlichen Kinderkrankentage zugestimmt.
- Anspruch auf Kinderkrankengeld wird verdoppelt für das Kalenderjahr 2021 – rückwirkend ab 5. Januar 2021 (Pro Elternteil 20 Tage; Alleinerziehende 40 Tage)
- Die Regelung gilt auch für Schul- und Kita-Schließungen und wenn die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang zur Einrichtung eingeschränkt wurde
- Anspruch haben gesetzlich und berufstätige Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren bzw. bei Kindern mit einer Behinderung
- Voraussetzung ist, dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die das Kind alternativ betreuen kann
- Benötigt wird eine Bescheinigung von der Schule bzw. Kita, die beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eingereicht werden muss
- Die Höhe des Kinderkrankengeldes liegt bei ca. 90 % des entfallenden Nettolohns