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Meldungen

Verdopplung der Kinderkrankentage

Das Bundeskabinett hat gestern der Gewährung der zusätzlichen Kinderkrankentage zugestimmt.

Homeschooling bringt viele Eltern an die Grenzen der Belastbarkeit. (Bildquelle: K. Rotherm)

  • Anspruch auf Kinderkrankengeld wird verdoppelt für das Kalenderjahr 2021 – rückwirkend ab 5. Januar 2021 (Pro Elternteil 20 Tage; Alleinerziehende 40 Tage)
  • Die Regelung gilt auch für Schul- und Kita-Schließungen und wenn die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang zur Einrichtung eingeschränkt wurde  
  • Anspruch haben gesetzlich und berufstätige Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren bzw. bei Kindern mit einer Behinderung
  • Voraussetzung ist, dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die das Kind alternativ betreuen kann
  • Benötigt wird eine Bescheinigung von der Schule bzw. Kita, die beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eingereicht werden muss
  • Die Höhe des Kinderkrankengeldes liegt bei ca. 90 % des entfallenden Nettolohns

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