Der Deutsche Bundestag beschloss Anfang November 2019 das Jahressteuergesetz 2019 (amtlich: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften).
Darin geht es unter anderem um Steuervorteile...
Der Deutsche Bundestag beschloss Anfang November 2019 das Jahressteuergesetz 2019 (amtlich: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften).
Darin geht es unter anderem um Steuervorteile für E-Lieferfahrzeuge. Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Es muss ein neues Elektrolieferfahrzeug mit Erstzulassung 2020 gekauft werden. Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen sind von der Förderung ausgeschlossen.