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Stallpflicht wegen Vogelgrippe: Freilandeier werden knapp
In vielen Regionen Deutschlands gilt wegen der Vogelgrippe seit fast 12 Wochen Stallpflicht. Vor allem für Halter von Freiland-Legehennen ist die Situation schwierig.
Nach Ablauf einer zwölfwöchigen Stallpflicht müssen die eigentlich aus Freilandhaltung stammenden Eier im Handel als Eier aus Bodenhaltung gekennzeichnet werden. Das kann nun dazu führen, dass bundesweit vorübergehend so gut wie keine Freilandeier mehr erhältlich sind. Darauf macht der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der ihm angeschlossene Bundesverband Deutsches Ei (BDE) aufmerksam.
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke wirbt bei Verbrauchern und dem Handel für Verständnis. „Die Legehennenhalter möchten ihren Hennen lieber heute als morgen wieder den Zugang zum Freiland ermöglichen, wir müssen aber akzeptieren, dass der Schutz der Tiere Vorrang hat.“
Ripke appelliert insbesondere an den Handel, die geltenden Lieferbeziehungen aufrecht zu erhalten und den bekannten Lieferanten treu zu bleiben, auch wenn diese keine Freilandeier liefern können. „In diese Situation sind die Legehennenhalter ohne eigenes Verschulden geraten“, betont Ripke. Zudem habe die Wirtschaft berechtigte Hoffnung, dass sich die Situation mit wärmer werdenden Temperaturen bereits in wenigen Wochen deutlich entschärfen werde.
Ausgleichszahlungen?
Darüber hinaus sind aus Sicht des ZDG staatliche Ausgleichszahlungen für die zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen bei Vermarktung der Freilandeier als Bodenhaltungseier geboten. Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein angekündigt, den Legehennenhaltern Ausgleichsgelder zur Verfügung zu stellen. "Wir fordern alle Bundesländer und den Bund auf, eine bundesweit gemeinsame Lösung zu finden“, sagte Ripke.