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Ständig zu spät: Kündigung

Kommt ein Arbeitnehmer an vier auf­einander­folgenden Arbeitstagen teilweise erheblich zu spät zur Arbeit, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Arbeits­verhältnisses.

Ständig zu spät zur Arbeit kommen, kann zur Kündigung führen. (Bildquelle: M. Drießen)

Kommt ein Arbeitnehmer an vier auf­einander­folgenden Arbeitstagen teilweise erheblich zu spät zur Arbeit, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Arbeits­verhältnisses.

Fehlt der Arbeitnehmerin zudem das Unrechtsbewusstsein, so bedarf es keiner...

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