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Erst verhängte die Bundesregierung einen Einreisestopp. Jetzt dürfen doch wieder Erntehelfer nach Deutschland einreisen – unter strengen Auflagen.

Unter strengen Auflagen dürfen im April und Mai jeweils 40 000 Erntehelfer nach Deutschland kommen. (Bildquelle: RKbyeckwe/pixelio.de)

Erst verhängte die Bundesregierung einen Einreisestopp. Jetzt dürfen doch wieder
Erntehelfer nach Deutschland einreisen – unter strengen Auflagen.

Ohne Erntehelfer geht es nicht. Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesinnenministerium haben sich deshalb auf Regeln für die Einreise von jeweils rund 40 000 Erntehelfern im April und Mai unter strengen Vorgaben geeinigt.

Faktische Quarantäne

Gleichzeitig sollen jeweils für April und Mai weitere 10 000 inländische Vollzeit-Saisonarbeiter gewonnen werden. Das Jobportal www.karrero.com/ernte-retten stellt seine Anzeigen beispielsweise direkt auf der Seite von www.daslandhilft.de ein. Dort finden sich mehr als 51 000 Inserate potenzieller Helfer. Die Einreise ist nur unter Auflagen erlaubt. Dazu gehört:
■ Sie erfolgt ausschließlich mit dem Flugzeug.
■ Bei der Einreise muss ein vom Arbeitgeber veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches
Fachpersonal erfolgen. Einige Fluggesellschaften bieten dieses als Leistung mit an.
■ Jeder Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person muss seine Mitarbeiter am Flughafen abholen. Es dürfen nur die Mitarbeiter vom eigenen Betrieb befördert werden (keine Sammelbeförderung).
■ Für die neu angereisten Arbeitskräfte gilt die ersten 14 Tage faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit. Das heißt, sie müssen getrennt von der Betriebsleiterfamilie und den übrigen Mitarbeitern wohnen und dürfen in ihrer Freizeit das Betriebsgelände nicht verlassen.
■ Außerdem sind die Erntehelfer in gleichbleibende Teams von maximal 20 Personen einzuteilen. Dann muss im Fall des Falles nur das jeweilige Team in Quarantäne.
■ Die Zimmer dürfen nur zur Hälfte belegt werden und es gelten umfangreiche Hygienevorschriften. Vor allem die faktische Quarantäne erfordert von den Betrieben eine gute Vorbereitung und – wenn die Erntehelfer auf dem Hof sind – einen enormen Organisationsaufwand: Wer kauft ein, wie lässt sich die Verpflegung regeln, wo und wie lässt sich zusätzlicher Wohnraum beschaffen, wie lässt sich der Kontakt zwischen den Teams vermeiden und, und, und.

Anmeldung in Stufen

Die Anmeldung der Saisonarbeitskräfte ist nur über das Internetportal www.saisonarbeit2020.bauernverband.de möglich. Die Bundespolizei berücksichtigt nur die über dieses Portal gemeldeten Saisonarbeiter. Auf dieser Seite finden Sie eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung und zur Einhaltung der Hygienevorgaben für Ihre Saisonarbeiter. Diese Dokumente müssen Sie ihnen vorab zuschicken. Klären Sie vorher, ob Ihre Saisonarbeiter wirklich zur Arbeitsaufnahme und zur Einhaltung der verschärften Hygienemaßnahmen bereit sind. Musteranschreiben in den jeweiligen Landessprachen stehen im Anmeldeportal zum Download bereit.

Danach müssen die Betriebe zunächst selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Anreise mit Linienflügen ist nicht gestattet. Für kleinere Betriebe bieten viele Charterunternehmen auch Einzelbuchungen. Bitte achten Sie darauf, dass das jeweilige Flugunternehmen die Gesundheitsprüfung verbindlich übernimmt. Anschließend erfolgt die Registrierung im Anmeldeportal. Danach können die Saisonarbeiter im Portal eingetragen werden. Dazu müssen die Betriebe die Einreisedaten ihrer Saisonkräfte eingeben (Name, Vorname, Anschrift im Heimatland, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Flugnummer). Die Eingabe der Daten im Portal muss zeitnah nach der Buchung erfolgen. Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anmeldeverfahren wird auf den Internetseiten von WLV undm WLAV bereitgestellt. Marion von Chamier/uh

www.wlav.de

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