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Registrieren im Verpackungsregister: Keine Eile

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Eine Vorschrift: Für alle Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllter Verpackung ist eine verpflichtende Anmeldung im Verpackungsregister LUCID, das bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) angesiedelt ist erforderlich.

Bis Ende 2018 müssen sich alle, die Verpackungen in Verkehr bringen, beim Verpackungsregister LUCID registrieren. (Bildquelle: M. Kofoth)

Weder bei der Registrierungspflicht noch bei der Lizenzierungspflicht gibt es Bagatellregeln, sodass sich auch Klein- und Kleinstbetriebe mit Direktvermarktung beteiligen müssen.
Unter https://lucid.verpackungsregister.org/  ist dies seit der letzten Augustwoche möglich.
Abgefragt wird bei der Registrierung im ersten Schritt
- der Name des Unternehmens,
- die vertretungsberechtigte natürliche Person (das kann der Geschäftsführer ebenso sein wie ein verantwortlicher Mitarbeiter),
- die Mailadresse und
- ein Passwort.


Leider kann eine E-Mail-Adresse, die für eine Anmeldung beim Verpackungsregister genutzt wird, nur einmal verwendet werden, das heißt nur für ein Unternehmen. Für die Registrierung von Tochter- oder Schwesterfirmen müssen jeweils eigene Mailadressen angegeben werden.
Nach Abschicken der Daten erhält man eine Aktivierungsmail mit Link – damit kann innerhalb von 24 Stunden die Registrierung abgeschlossen werden.

Anzugeben sind im zweiten Schritt:
- die Anschrift des Unternehmens,
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),
- eine sogenannte Nationale Kennnummer, z. B. die Handelsregisternummer sowie
- die Auflistung der gegebenenfalls genutzten Markennamen.

Sollte die USt.-IdNr. nicht vorhanden sein, kann man alternativ auch die nationale Steuernummer angeben.


Gerade zu Anfang dürfte das Portal stark belastet sein. Erwartet werden über 700  000 Registrierungen,  davon rund 4  000 große Erstinverkehrbringer. Darüber hinaus gibt es aus Sicht der Landwirtschaft und des Weinbaus noch ungeklärte Detailfragen. So liegen bei Landwirten und Winzern in vielen Fällen keine Handelsregisternummern oder Gewerbeanzeigen vor. Sie haben also keine Nationalen Kennnummer, die sie im zweiten Schritt der Registrierung angeben müssen. Auf die diesbezügliche Anfrage bei der ZSVR liegt aber noch keine abschließende Antwort vor. Deshalb ist erst einmal keine Eile ist bei der Registrierung angesagt. Sie muss bis Ende 2018 erfolgen.
Auch beim Einholen und Vergleichen der Angebote für 2019 kann man noch etwas abwarten. Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen durch das neue Verpackungsgesetz hat eine Reihe von Änderungen und Anpassungen in der Branche zur Folge. Dies wiederum führt zu umfassenden Neukalkulationen der Lizenzpreise ab 2019. Belastbare Preise dürften daher erst ab Ende September/Anfang Oktober möglich sein, möglicherweise sogar noch später. Preissteigerungen sind dabei nach Einschätzungen von Insidern eher bei Leichtverpackungen als bei Glas oder Kartonage zu erwarten. Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.


Die ZSVR stellt unter www.verpackungsregister.org/ eine ausführliche Checkliste zur Vorbereitung der Registrierung im Verpackungsregister LUCID zur Verfügung.

Weitere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz und der Registrierungsfplicht finden Sie außerdem in der HOF direkt-Ausgabe 05/18. Der Artikel ist für HOF direkt-Abonnenten kostenfrei im Archiv abrufbar.

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