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NRW: Hofladen-Mitarbeiter sind impfberechtigt

In NRW können seit Donnerstag Personen der 3. Prioritäten-Gruppe Termine für eine Corona-Impfung buchen. Landwirte gehören zur Gruppe, sind aber leider noch nicht an der Reihe. Anders als Hofladen-Mitarbeiter.

Mitarbeiter in Hofläden können ab jetzt Impftermine in NRW buchen. (Bildquelle: Pixabay)

Zwar gehören Landwirte generell zu der 3. Prio-Gruppe. Doch der Impfstart gilt nur für spezielle Untergruppen. Wann auch Landwirte an der Reihe sind, ist noch nicht bekannt.

Bereits jetzt können Mitarbeiter in Hofläden und an Verkaufsständen Impftermine buchen. Denn sie zählen zu den Verkäufern im Lebensmitteleinzelhandel. Den Impftermin können sie unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland bei einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren. Dieses muss nicht in der Nähe der Arbeitsstätte liegen. Zum Impftermin müssen sie eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen, die Sie hier herunterladen können.

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