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Neue Vorgaben für g.g.A. & Co

An der Frischtetheke und im Onlinehandel müssen Produkte mit so genannten Geoschutzangaben in Zukunft gekennzeichnet werden.

Produkte mit einer Geoschutzangabe müssen in der Frischetheke ab 1. März gekennzeichnet werden. (Bildquelle: K.Rotherm)

Zu diesen Angaben gehören die geschützte geografische Angaben (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.). Die Kennzeichnungspflicht gilt ab 1. März. Die entsprechende Etikettierung wurde für diese Verkaufsbereiche neu geregelt, um eine europaweit einheitliche Darstellung der Siegel zu gewährleisten.
Bei Produkten, die den europäischen Qualitätsregelungen entsprechend der VO (EU) Nr. 1151/2012 unterliegen, sogenannte Geoschutz-Produkte, sind folgende Etikettierungsvorgaben verpflichtend einzuhalten:

  • Abbildung des entsprechenden Unionszeichens
  • Nennung des eingetragenen Namens des Produktes im selben Sichtfeld wie das Unionslogo

Die Kennzeichnungspflicht gilt für Produkte, die an Frischetheken als aufgeschnittene Fleisch-, Wurst- und Käseware angeboten werden. An den Frischetheken sind die nicht vorverpackten Erzeugnisse auf den Preisschildern mit den einschlägigen Unionszeichen zu kennzeichnen.

Im Onlinehandel müssen die Geoschutzangaben ebenfalls erfolgen. Der Verbraucher muss vor dem Kauf erkennen können, ob es sich um eine g.g.A., eine g.U. oder eine g.t.S. handelt.

Qualitätsversprechen

Die geografischen Angaben dienen als Qualitätsversprechen für Authentizität, Regionalität und Saisonalität und sind ein wichtiges Merkmal für die Kaufentscheidung. Weit über 1  000 Erzeugnisse unterliegen mittleweile dem Herkunftsschutz. Die Anforderungen ihrer Herstellung sind mit EU-Verordnungen geregelt und die jeweilige Spezifikation ist im EU-Register hinterlegt. Darüber werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit den einschlägigen Unionszeichen in der Etikettierung informiert.
Die Liste der Geoschutz-Produkte findet sich in der sogenannten DOOR-Datenbank.

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