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Munschutzpflicht in vielen Bundesländern
Im Kampf gegen das Corona-Virus wird ein Mundschutz in vielen Bundesländern zur Pflicht. Diese konzentriert sich auf den öffentlichen Personennahverkehr und auf das Einkaufen.
Sachsen, Bayern, Thüringen: Diese Bundesländer haben die Mundschutzpflicht bereits eingeführt bzw. beschlossen.
Die Pflicht besteht in der Regel im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen, also dort wo der geforderte Mindestabstand von 1,5 m nicht immer einzuhalten ist. Wer keine Behelfsmaske zur Verfügung hat, kann auch ein Tuch oder einen Schal verwenden.
Beim Tragen einfacher Schutzmasken schützt man vor allem seine Mitmenschen, Denn auch ein einfacher Mundschutz hält einen Teil der infektiösen, größeren Virentröpfchen ab, wenn man hustet oder spricht. Sich selbst vor einer Corona-Infektion zu schützen, ist mit diesen einfachen Masken nicht möglich.
Abstand halten bleibt weiterhin der beste Schutz.