Eine Mindestlohn-Kommission, bestehend aus Repräsentanten der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern, entscheidet alle zwei Jahre, ob und welche Änderungen beim Mindestlohn notwendig sind.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, mit einigen Ausnahmen:
- Azubis,
- Pflichtpraktikanten oder Praktikanten, die für maximal drei Monate gebunden werden,
- Langzeitarbeitslose innerhalb des ersten halben Jahres nach Arbeitsaufnahme,
- Jugendliche in der Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung sowie
- ehrendamtlich Tätige
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