Zurück

Meldungen

LKW-Abwrackprämie

Seit Ende Januar 2021 können Anträge für die LKW-Abwrackprämie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Auch für Landwirte ist dieses Förderprogramm für die Anschaffung neuer LKW mit mehr als 7,5 t offen.

Die LKW-Abwrackprämie steht nach Auskunft des Bundesamtes für Güterverkehr auch Landwirten offen, die neue Fahrzeuge ab 7,5 t anschaffen wollen. (Bildquelle: B. Petercord )

Das teilte das BAG auf Anfrage mit. Im Antrag muss lediglich angekreuzt werden, dass das Unternehmen im Bereich Landwirtschaft tätig ist. Eine Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung für den Güterkraftverkehr wird für das Verfahren nicht benötigt.

Voraussetzung für die Förderung ist der Kauf eines neuen LKW mit mehr als 7,5 t, der die Euro-Norm 6 erfüllt. Gleichzeitig muss ein alter LKW, der mindestens 12 Monate lang in Deutschland zugelassen war, spätestens zwei Monate nach der Zulassung des Neufahrzeugs und spätestens bis zum 31.Dezember 2021 verschrottet werden.

Je nach Euro-Norm des Altfahrzeugs gibt es unterschiedliche Zuschüsse. Wer einen Euro 5- oder EEV-Lkw abgibt, erhält 15 000 €, für einen Lkw der Euro-Norm 4 und schlechter gibt es jeweils 10 000 €. Das neue Fahrzeug muss mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben. Neben dem Fahrzeugkauf wird auch Leasing gefördert. Friedrich Ellerbrock, BWV Rheinland-Pfalz Süd e.V.

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.