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Kurzarbeitergeld wird erhöht

Mehr als 700 000 Betriebe in Deutschland haben Kurzarbeit für ihre Beschäftigten beantragt. Um die Folgen abzufedern, hat die Bundesregierung jetzt unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.

Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld 60 % beziehungsweise 67 % für Beschäftigte mit Kindern. Neu ist: Sofern die Arbeitszeit wegen Kurzarbeit um mindestens 50 % reduziert ist, erhalten Beschäftigte künftig ab dem vierten Monat der Kurzarbeit 70 % (77 % für Beschäftigte mit Kindern) und ab dem siebten Monat der Kurzarbeit 80 % (87 % für Beschäftigte mit Kindern) der Nettoentgeltdifferenz. Diese Neuregelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2020.

Hinzuverdienst in allen Branchen anrechnungsfrei

Ab dem 1. Mai bis Jahresende dürfen Kurzarbeiter in allen Branchen ein Einkommen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Bislang war dies nur bei einer Nebentätigkeit in einer systemrelevanten Branche der Fall. (so steht es auch noch in der Ausgabe 3/2020) von HOFdirekt).

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Für Arbeitslose, bei denen der Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember enden würde, die Bezugsdauer des ALG I um drei Monate verlängert. Bernadette Epping

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