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Köstliche Konfitüren & Liköre

Den Sommer im Glas einfangen – wie dieses lecker und manchmal auch ausgefallen gelingt, verraten 60 Landfrauen in dem Buch „Köstliche Konfitüren & Liköre“ aus dem Landwirtschaftsverlag.

Mit Konfitüren und Likören lässt sich die Atmosphäre der einzelnen Jahreszeiten hervorragend im Glas einfangen. (Bildquelle: HofDirekt)

Den Sommer im Glas einfangen – wie dieses lecker und manchmal auch ausgefallen gelingt, verraten 60 Landfrauen in dem Buch „Köstliche Konfitüren & Liköre“ aus dem Landwirtschaftsverlag.

Jeder der 40 Fruchtaufstriche hat das gewisse „Etwas“. So wird der Beerenaufstrich mit Basilikum kombiniert, Erdbeer mit Schokolade oder Quitte mit Pistazie. Interessant ist der Fruchtige Marmeladentopf. Dabei handelt es sich um eine besondere Form, die ähnlich wie ein Rumtopf zubereitet wird: Während der Obstsaison werden immer wieder Früchte ergänzt.

Sowohl die Aufstrich- als auch die 20 Likörrezepte sind nach Jahreszeiten gegliedert. Bei den Likören startet die Saison mit Orangen-Holunderblütenlikör, sie geht weiter mit Stachelbeerlikör und Limoncello und endet mit Cappuccino- und Bratapfellikör. Wer schnell einen fruchtigen Likör servieren möchte, der findet unter den Saftlikören schmackhafte Kombinationen aus Fruchtsaft und Alkohol.

Das Buch hat eine praktische Spiralbindung mit pflegeleichten Seiten. Auf jeder Doppelseite gibt es ein rezeptgetreues Foto, das Lust macht aufs Ausprobieren. Die Landfrauen verraten darüber hinaus zahlreiche Tipps und Tricks zu ihren Lieblingsrezepten. Diese Infos stehen neben jeder Anleitung und tragen dazu bei, dass die Rezepte gelingen, sie enthalten Abwandlungsvorschläge und Serviertipps.

„Köstliche Konfitüren & Liköre – Landfrauen begeistern mit ihren Lieblingsrezepten“, Landwirtschaftsverlag. 146 Seiten, 17,95 €, ISBN 978-3-7843-5572-6, http://www.buchweltshop.de/buecher/kostliche-konfituren-likore.html

Die vorgestellten Konftüren sind Rezepte aus privaten Küchen, der Buchtitel „Köstliche Konfitüren & Liköre“, fällt unter die „künstlerische“ Freiheit. Trotzdem mag der ein oder andere Direktvermarkter mit diesen Ideen sein eigenes Sortiment erweitern. Die Erzeugnisse entsprechen womöglich nicht den rechtlichen Vorgaben der Konfitürenverordnung oder die Liköre enthalten nicht den vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt von 15%-vol. Das ist bei der Kennzeichnung für den Verkauf zu beachten.

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