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Kennzeichnungslösung für Freilandeier bei Stallpflicht gefunden
Aufgrund der Ansteckungsgefahr durch die Geflügelpest gilt in weiten Teilen Deutschlands weiterhin die Stallpflicht. Für die Umetikettierung gibt es jetzt eine praktikable Lösung.
Aufgrund der Ansteckungsgefahr durch die Geflügelpest gilt in weiten Teilen Deutschlands weiterhin die Stallpflicht. Für die Umetikettierung gibt es jetzt eine praktikable Lösung.
Aufgrund der Ansteckungsgefahr durch die Geflügelpest gilt in weiten Teilen Deutschlands weiterhin die Stallpflicht. Dadurch werden die Freilandeier knapp, denn nach Ablauf von zwölf Wochen müssen diese laut EU-Vermarktungsnorm im Handel als Bodenhaltungseier vermarktet werden.
Für die notwendige Umetikettierung haben der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) eine praktikable Lösung gefunden.
Die Eier müssen statt mit „1 für Freilandhaltung“ mit „2 für Bodenhaltung“ gestempelt werden. Wollen Erzeuger ihre bisherigen Freilandverpackungen weiter verwenden, müssen diese mit einem eindeutig auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett versehen werden. Der Aufkleber muss Hinweise auf die Freilandhaltung überdecken und zum Inhalt haben: „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen - Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergartenauslauf)“. Laut ZDG hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Rechtskonformität des Vorschlags aus der Eierwirtschaft bestätigt und die Bundesländer darüber in Kenntnis gesetzt.
Eine andere Lösung hat mit Hilfe eines „juristischen Tricks“ dagegen Baden-Württemberg gefunden. Dort wurde das landesweite Aufstallgebot zum 1. Februar aufgehoben; die Stallpflicht jedoch ab dem 2. Februar für einige Regionen wieder eingeführt. Durch die Unterbrechung können die betroffenen Erzeuger trotz Stallpflicht ihre Eier weiterhin als Freilandware vermarkten, weil die Zwölf-Wochenfrist von neuem beginnt. AgE