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Milch bleibt Milch
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen für Milchprodukte wie „Käse“, „Milch“, „Rahm“, „Butter“ oder „Joghurt“ vermarktet werden.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Dem Urteil zufolge gilt dies für alle Bezeichnungen, die das EU-Recht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält. Auch dürfen laut der aktuellen Entscheidung des EuGH Bezeichnungen wie „Milch“ oder „Butter“ nicht durch Hinzufügung erläuternder Begriffe wie zum Beispiel „Soja-Milch“ sowie „Tofubutter“ für vegane Erzeugnisse bei deren Vermarktung verwendet werden.
Positve Reaktionen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte das EuGH-Urteil. Er forderte die Lebensmittelhersteller zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf. Zugleich beklagte der Bauernverband, dass es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehle und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt komme.
Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen erklärte: „Das Urteil des EuGH ist gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus Sojabohnen lassen sich eben kein Käse und keine Butter herstellen. Nicht umsonst sind die Begriffe Käse, Milch und Butter geschützt. Hatten doch vor einigen Jahren findige Hersteller versucht, mit „Analogkäse“, der aber mit Käse nichts zu tun hatte, ihr Geld zu verdienen. Dem wurde durch europäische Gesetze längst ein Riegel vorgeschoben. Und das ist auch gut so! AgE/kr