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Jährliche Prüfung durch Rentenversicherung?

Eine Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung steht alle vier Jahre an. Die Rentenprüfer können Ansprüche auch rückwirkend einfordern. Das kann teuer werden.

Eine Betriebsprüfung steht alle vier Jahre an, kann auf Wunsch des Arbeitgebers aber auch in kürzeren Zeitabständen erfolgen (Bildquelle: Gina Sanders/stock.adobe.com)

Die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland spätestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung durchzuführen. Wenn die Prüfer der Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung Beanstandungen haben, etwa eine kurzfristige Beschäftigung nicht als solche anerkennen, kann das für Betriebe teuer werden. Die Rentenprüfer können Beiträge nachfordern und zwar rückwirkend. Die Ansprüche der Rentenversicherung verjähren erst nach vier Jahren.

Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund können die Prüfungen auf Wunsch des Arbeitgebers aber auch in kürzeren Zeitabständen erfolgen. Hierfür muss sich der Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

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