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Internetshops müssen Speicherung von AGB in wiedergabefähiger Form ermöglichen

Betreiber von Internetshops müssen darauf achten, dass die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können.

In Online-Shops müssen die AGBs speicherbar sein. (Bildquelle: M. Drießen)

So sollten in Online-Shops die AGB auch als PDF abrufbar- und speicherbar sein. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt reicht es nicht, dass eine Webseite über die Einstellungen im Browser ingesamt gespeichert werden kann. (Urteil vom 11.11.2021, 6 U 81/21)

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