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NRW führt Hygiene-Ampel ein
Die sogenannte Hygiene-Ampel für lebensmittelproduzierende oder -verkaufende Betriebe hat in Nordrhein-Westfalen grünes Licht vom Landtag erhalten.
Das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) betrifft rund 150.000 Lebensmittelbetriebe in NRW, wie Bäcker, Fleischer, Gastronomen aber auch Hofläden und Hofcafés.
Nach einer Übergangsphase von 36 Monaten müssen die Betriebe die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle veröffentlichen. Dabei vergeben die Lebensmittelkontrolleure Risikopunkte, die sich an einem festgelegten Katalog orientieren: Je mehr Verstöße, desto mehr Punkte. Anhand der vergebenen Punkte erfolgt die Einstufung auf einer Skala:
- Grün: Null bis 36 Punkte – Anforderungen erfüllt, keine oder wenige geringfügige Mängel
- Gelb: 37 bis 54 Punkte – Anforderungen teilweise erfüllt, mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel
- Rot: 55 bis 73 Punkte – Anforderungen unzureichend erfüllt, mehrere schwerwiegende Mängel.
Ein Pfeil bildet das genaue Ergebnis auf einer Skala ab. Zusätzlich werden die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen gezeigt. Ab 2020 ist jeder kontrollierte Betrieb verpflichtet, das Kontrollbarometer auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft zu veröffentlichen. In der Übergangsphasekönnen es die Betribe freiwillig aushängen. uh