Lebensmittelhygiene-Verordnung
Hühnereier: Verkauf bis 28 Tage nach dem Legen
Nach der bisherigen Lebensmittelhygiene-VO EU 853/2004 darf die Abgabe von Eiern an die Verbraucher längstens 21 Tage nach dem Legen erfolgen. Mit Wirkung zum 8.12.2022 ändert sich das.
Danach soll die Abgabe von Eiern an die Verbraucher bis zum 28. Tag nach dem Legen möglich sein. Als Begründung wird angeführt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier auch bei 28 Tagen nach dem Legedatum (EU-VO 589/2008, Artikel 13) liege. Zur Vereinheitlichung in allen EU-Mitgliedsstaaten wurde unter Nr. 4 das Mindesthaltbarkeitsdatum in die EU-VO 853/2004 aufgenommen, dort heißt es nun:
Für Eier von Hennen der Art Gallus gallus wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf höchstens 28 Tage nach dem Legen festgesetzt. Ist ein Legezeitraum angegeben, so wird das Mindesthaltbarkeitsdatum ab dem ersten Tag dieses Zeitraums gerechnet.