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HOFnetzwerk: Geballte Frauenpower mit viel Input

Am 11. Februar fand das zweite digitale HOFnetzwerk-Treffen zum Thema "Schwarmfinanzierung und Genussrechte" statt. Ein erfolgreicher Abend mit 120 Teilnehmer/innen.

Das zweite Netzwerk-Treffen war ein großer Erfolg. (Bildquelle: M. Drießen)

Am 11. Februar fand das zweite digitale HOFnetzwerk-Treffen zum Thema "Schwarmfinanzierung und Genussrechte" statt. Ein erfolgreicher Abend mit 120 Teilnehmer/innen.

Mona Knorr, Crowdfunding-Expertin aus Dresden, fokussierte sich in ihrem Votrag auf das so genannte Reward based Crowdfunding, also das Gegenleistungsbasierte Crowdfunding. Unterstützer zahlen dem Direktvermarkter Geld für ein Projekt, dafür erhalten sie entweder eine materielle oder immaterielle Gegenleistung, wenn das vorher festgelegte Finanzierungsziel erreicht wurde. Sie stellte klar, dass eine  Crowdfunding-Kampagne vor allem eine gut vorbereitete Kommunikationskampage ist, die vier bis sechs Wochen dauert. Es braucht Multiplikatoren, um Unterstützer zu gewinnen. So können im Durschnitt etwa 10.000 € eingenommen werden.

Genussrechte

Petra Wähning aus München ist Expertin für Genussrechte. Diese sind gängige Finanzierungsinstrumente und stellen eine Alternative oder Ergänzung zu Bankdarlehen dar. Dabei überlassen Unterstützer dem Betrieb für einen definierten Zeitraum einen Geldbetrag. Die Zinsen und je nach Variante auch die Investititon werden in Naturalien zurückbezahlt. Die finanzielle Beteiligung bringt Bauern und handwerkliche Betriebe mit ihren Kunden zusammen. Die Kampagnen finden anders als beim Crowdfunding oft nicht online statt, da es hier vor allem um regionale Projekte geht.

Rechtliches

Eva Straube ist Rechtsanwältin aus München und nahm in ihrem Votrag Bezug auf die Regeln und Gesetze für Crowdfunding oder Genussrechte. Zahlungen, die der Betrieb von Crowd bezieht, sind steuerpflichtig. "Damit Sie am Ende netto auch so viel von der Crowd bekommen, wie Sie für das Projekt benötigen, müssen Sie die Steuern in Ihr Funding-Ziel einplanen", so Eva Straube. Bei den Genussrechten ging sie auf die individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Verträge ein. Es gibt die reine Gewinnbeteiligung, ebeso wie die Verlustbeteiligungen. Das richtige Modell muss für jedes Projekt gefunden werden", so die Expertin.

Weitere Infos zu den Themen finden Sie in den HOFdirekt Ausgaben 2/20 und 1/21.

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