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Grundpreisangabe ermöglicht Preisvergleich

Seit Ende Mai gilt die überarbeitete Preisangabenverordnung (PAngV).

Durch die Angabe des Grundpreises können Kunden die Preise besser vergleichen. Es gibt aber Ausnahmen. (Bildquelle: F. Schildmann)

Grundsätzlich muss der Grundpreis angegeben werden. Die relevante Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises wird auf 1 Kilogramm oder 1 Liter festgelegt (§ 5 Abs. 1). Die Grundpreisangabe in 100 g bzw. 100 ml bleibt für lose Ware zulässig. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen ab 100 Litern...

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