Ein Agrarunternehmen muss einem Imker rund 14 500 Euro Schadenersatz zahlen. Dieser musste mehr als eine halbe Tonne Honig vernichten, weil der mit Glyphosat belastet war.
Im Frühjahr 2019 stellte der Imker seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche auf. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden.
Einzelfall-Entscheidung
Die Bienenstöcke seien aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Die Produkte seien so stark verunreinigt, dass die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem habe das Agrarunternehmen fahrlässig gehandelt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob konventionell arbeitende Agrarunternehmen immer mit Bienenflug rechnen müssen. Auch wurde nicht entschieden, dass Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen.