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Gesichtsvisier anstatt Mund-und Nasenschutz?

Dürfen Angestellte im Hofladen und Hofcafé ein Gesichtsvisier anstatt eines Mund-und Nasenschutzes tragen? Diese Frage stellten uns viele Leser. Wir haben die Antwort.

Muss es ein textiler Mund-und Nasenschutz sein? Das steht in der Corona-Schutzverordnung der einzelnen Bundesländer. (Bildquelle: F. Schildmann)

Experten sind sich uneins, ob Gesichtsvisiere eine gleichwertige Alternative zum  Mund-und Nasenschutz darstellen. So sieht das Robert-Koch-Institut diese Art der Bedeckung als nicht ausreichend zum Schutz vor einer Tröpfcheninfektion an.

Trotzdem liegt die Entscheidung, was als Maske gilt, bei den einzelnen Bundesländern. Mittlerweile sind Visiere in mehreren Bundesländern erlaubt. Betreiber von Hofcafés oder Hofläden sollten unbedingt vorher in der in ihrem Bundesland gültigen Coronaschutzverordnung nachlesen oder das für sie zuständige Gesundheitsamt um Rat fragen.

In NRW sind gemäß Coronaschutzverordnung § 3 Absatz 3 Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Allerdings steht dort auch ergänzend, dass falls das dauerhafte Tragen einer textilen Maske zu Beeinträchtigungen führt, diese durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden können.

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