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Fotos mit Mitarbeitern

Für das eigene Marketing nutzen viele Direktvermarkter Bilder mit den Mitarbeitern. Was sollten Sie bezüglich der Nutzungsrechte beachten?

Möchten Sie Fotos mit Ihren Mitarbeitern bei der Arbeit veröffentlichen, benötigen Sie deren Zustimmung. (Bildquelle: F. Schildmann)

Bei Foto- oder Videoaufnahmen von Mitarbeitern im betrieblichen Kontext handelt es sich um personenbezogene Daten. Daher sind Sie als Arbeitgeber dazu angehalten, Fotos Ihrer Mitarbeiter nur ­unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Voraussetzungen zu veröffentlichen. Es gilt laut Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, Sie benötigen grundsätzlich vor der Veröffentlichung eine Einwilligung. Diese muss schriftlich und vor allem freiwillig erfolgen.

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