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Erntehelfer richtig krankenversichern

Arbeitgeber müssen der Sozialversicherung seit 2022 melden, wie ihre kurzfristig beschäftigten Saisonkräfte krankenversichert sind.

Kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte sollten ausreichend versichert sein. (Bildquelle: B. Laarmann)

Für kurzfristig beschäftigte Saisonkräfte müssen Arbeitgeber der Sozialversicherung seit 2022 melden, wie die Saisonkräfte krankenversichert sind.

Dafür ergänzen Sie im Feld „Kennzeichen-Krankenversicherung“ das Kennzeichen „1“ oder „2“ (gesetzlich oder privat krankenversichert). Den Nachweis, eine Bescheinigung der Krankenversicherung oder eine Kopie der Versicherungskarte sollten Arbeitgeber zu ihren Entgeltunterlagen nehmen.

Für osteuropäische Erntehelfer, die keinen Versicherungsnachweis leisten, ist es für Arbeitgeber deshalb empfehlenswert eine private Krankenversicherung abschließen. Aber auch diejenigen, die im Heimatland ver­sichert sind und dies nachweisen können, sollten Arbeitgeber privat krankenversichern, empfiehlt Heino ­Beewen, Versicherungsexperte und Geschäftsführer der Landvolkdienste GmbH Hannover. Denn die praktische Abwicklung zwischen deutschen Praxen und ausländischer Versicherung sei oft schwierig.

Private Krankenversicherungen für Saisonkräfte werden von mehreren  Versicherern angeboten, vielfach über Verbände oder Maschinenringe. Diese bieten grundsätzlich den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung, schließen aber in der Regel nur Erstbehandlungen ein, also z.B. eine Schmerzbehandlung bei Zahnschmerzen, aber keine Zahnkrone. Die Kosten liegen bei ca. 0,45 bis 0,50 €/Saisonkraft/Tag.

Angeboten werden Tarife mit dem 1,7- oder 2,3-fachen der (zahn)ärztlichen Gebührenordnung, diese unterscheiden sich nur um wenige Cent. In der Praxis, so Beewen, sei es sinnvoll, den höheren Satz zu wählen, da dies Behandlung und Abrechnung deutlich vereinfache.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Zusätzlich bieten Versicherer für z. B. 0,02 €/Saisonkraft/Tag eine ­private Unfall- und Haftpflichtver­sicherung an. Das sei kein Muss, so Beewen, aber im Sinne der sozialen Verantwortung geboten, um private Unfälle und Haftpflichtschäden der Erntehelfer abzusichern. Anne Schulze Vohren/top agrar

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