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Entschädigung für Corona-Einbußen?

Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle.

Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. (Bildquelle: F. Schildmann)

Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen am Donnerstag in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab, der im Frühjahr 2020 weitgehend schließen musste. (Az. III ZR 79/21)

Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche...

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