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300 € Steuervorteil für Landwirte

Die Energiepreispauschale von 300 € bekommt jede Erwerbsperson automatisch. Wie sichern sich Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitgeber das Geld?

Unternehmen bekommen die Energiepreispauschale, indem das Finanzamt die laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer mindert, die am 10. September fällig werden. (Bildquelle: PhotoSG/stock.adobe.com )

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 hat die Regierung eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 € netto beschlossen. Den Anspruch auf die EEP haben alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur zeitweise) steuerliche Einkünfte nach §§ 13 (Land- und Forstwirtschaft), 15 (Gewerbebetrieb), 18 (selbständige Arbeit) oder 19 Abs. 1 Nr. 1 (Arbeitnehmer mit aktiver Beschäftigung) des Einkommensteuergesetzes erzielen. Somit haben auch Land- und Forstwirte einerseits selbst einen Anspruch auf die EPP. Andererseits müssen sie  in ihrer Eigenschaft als land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die EPP mit dem Arbeitslohn September 2022 zahlen. Wie das abläuft, erklärt Klaus Sahorsch, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster.

Wichtig für Arbeitgeber

Der Landwirt als Arbeitgeber soll die EPP, also den Betrag von 300 € für jeden Arbeitnehmer im Regelfall (d.h. bei Abgabe von monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen) mit den Lohnzahlungen für September 2022 an seine Arbeitnehmer auszahlen. Falls der Landwirt in Abhängigkeit von der Lohnsumme für alle seine Arbeitnehmer nur eine vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben muss, kann er die EPP wahlweise erst mit den Lohnzahlungen im Oktober 2022 auszahlen. Falls eine fristgerechte Auszahlung der EPP im...

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