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Endlich wieder ins Hofcafé

Überall in Deutschland öffnen derzeit schrittweise die gastronomischen Betriebe. Aufsperren dürfen Cafés und Restaurants, Bars und Kneipen bleiben weiterhin geschlossen. Abstand halten und ein straffes Hygienekonzept lautet überall das Gebot.

Die Gastronomie darf wieder öffnen. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beispielsweise seit dem 11. Mai. 2020. (Bildquelle: F. Schildmann)

Ob der große Ansturm an Gästen kommt oder die wegen Corona verunsicherte Gästeschar ausbleibt, wird sich zeigen: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, verschiedene Szenarien vorher durchzuspielen. Was tun, wenn sich Schlangen bilden? Wie führe ich Einlasskontrollen durch? Welche Laufwege gebe ich vor, um meine Gäste zu lenken? Wie gehe ich mit Gästen um, die sich nicht an die Regeln halten wollen?

Hygienekonzept

Welche Vorbereitungen sollten Hofgastronomen aus hygienischer Sicht treffen? Die nachfolgenden Hinweise geben die Vorgaben des Landes NRW wieder. Die Details regelt nämlich jedes Bundesland in eigener Regie. Da hilft nur ein Blick in die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Empfehlungen wie der Verzicht auf Tischdeko oder der Einsatz von abwischbaren Speisekarten sind jedoch bundesweit sinnvoll.

  • Alle bereits geltenden Hygienemaßnahmen sind auch weiterhin konsequent einzuhalten. In einigen Bereichen müssen diese erhöht werden (siehe unten). Als Nachweis bei einem Infektions- oder Verdachtsfall und zur Mitarbeiterorientierung, sind die zusätzliche Maßnahmen im bestehenden Hygienekonzept schriftlich zu ergänzen. Über Tischanordnungen und Bewegungsflächen ist eine Raumskizze zu erstellen.
  • Gäste müssen sich nach Betreten des Hofcafés (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. desinfizieren. Stellen Sie für Ihre Gäste Desinfektionsmittelspender am Eingang bereit. Achten Sie darauf, dass das Mittel eine nachgewiesene Wirksamkeit gegen behüllte Viren hat (Aufschrift: begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS oder viruzid). Informieren Sie Ihre Gäste über Verhaltensregeln durch Hinweisschilder oder Aushänge. Über Newsletter, die Homepage und Facebook können Sie Ihre Gäste auch aktiv über eingeleitete Maßnahmen informieren. Das schafft Sicherheit und Vertrauen. Diese Wirkung sollten Sie nicht unterschätzen.

Tische rücken - Abstand halten?

  • Das Abstandsgebot von 1,50 m muss zwischen den Tischen eingehalten werden (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen). Planen Sie einen zusätzlichen Bewegungsspielraum der Gäste mit ein. Die Abstandsregelung gilt auch zu Bewegungsräumen des Personals sowie zu Gängen zum Ein- und Ausgang, zur Küche, zu Toiletten usw.
  • Auf gesonderte Vorgaben zur Breite der Gänge kann verzichtet werden, wenn für die Innenbereiche der Gastronomie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung immer dann angeordnet wird, wenn die Kundinnen und Kunden nicht an ihrem Tisch sitzen. Die Ausnahmen nach § 2 Absatz 3 Satz 2 CoronaSchVO sind dabei zuzulassen.

Sitzplatzpflicht

  • Es besteht Sitzplatzpflicht. Jedem Gast muss ein Platz zugewiesen werden. Der Thekenbetrieb ist noch untersagt. Eine vorherige Tischreservierung ist nicht verpflichtend aber ratsam, um einen eventuellen Rückstau von Gästen im Wartebereich zu vermeiden. Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht eintreten, auch nicht in den Außenbereich. Die Anzahl der Plätze an einem Tisch kann variieren. Zugelassen sind Einzelpersonen und Familien, maximal aus zwei häuslichen Gemeinschaften an einem Tisch. Das können zwei, aber auch sechs oder mehr Personen sein.
  • Die Belegung von Gruppen wie Stammtischen und Vereinen sind nicht erlaubt. Auch Hochzeits-, Geburtstags- oder sonstige Familienfeiern bleiben weiterhin untersagt. Räumlichkeiten dürfen unter Einhaltung der hygienischen Voraussetzungen für bestimmte Veranstaltungen wie z. B. politische Veranstaltungen von Parteien, Blutspendetermine oder Sitzungen von Gremien bereitgestellt werden.

Gäste erfassen

  • Von allen Gästen müssen die Kontaktdaten mit dem Zeitraum des Aufenthalts abgefragt werden. Das dient zur eventuellen Kontaktpersonenverfolgung im Infektions- oder Verdachtsfall. Sie können hierzu Listen auf den Tischen auslegen, in die sich die Gäste selbstständig eintragen. Bitte auf den Listen auch eine kurze Einverständniserklärungsklausel zur Datenerhebung verfassen. Die ausgefüllten Listen sind für 4 Wochen aufzubewahren.

Zu Tisch bitte

  • Reduzieren Sie die Ausstattung der Tische auf ein Minimum. Verzichten Sie auf Stofftischdecken, um diese nicht ständig wechseln zu müssen. Nutzen Sie abwischbare Varianten oder lassen die Tischdecken einfach weg. Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, Speisekarten, Gewürzspender etc. sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen.
  • Geben sie Zucker, Salz- und Pfefferstreuer nur auf Nachfrage aus und räumen diese im Anschluss zum Reinigen wieder ab. Wahlweise ist über kleine Einwegvarianten, wie Zucker in Tütchen, Kaffeesahne in Portionsgrößen, nachzudenken. Besteckkörbe oder Zahnstocher haben auf den Tischen nichts zu suchen. Geben Sie Getränke verstärkt in Flaschen aus oder lassen Sie Ihre Gäste die Getränke selbst vom abgestellten Getränketablett herunternehmen.

Büffet nur mit Desinfektion

  • Verzichten Sie auf mehrseitige Speisekarten zum Blättern. Eine reduzierte Auswahl, dargestellt auf Tafeln oder desinfizierbaren Karten, ist für den Übergang eine gute Alternative.
  • Speisen werden am Tisch ausschließlich als Tellergerichte serviert; Selbstbedienungsbuffets sind nur
    zulässig, wenn die Gäste sich vor jeder Nutzung an bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern
    die Hände desinfizieren und bei der Nutzung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Eine möglichst
    gute Abschirmung oder Abdeckung der Speisen („Spuckschutz“ o.ä.) ist zusätzlich sinnvoll.

Spielecken, Zeitungen, etc.

  • Zeitschriftenauslagen sind unter strengem Hygieneschutz zulässig. Spielecken, Sport- und
    Freizeitgeräte (Billardtische, Dartgeräte etc.) sowie sonstige Genussmittel (Shisha-Pfeifen etc.)
    dürfen bis auf Weiteres nicht genutzt werden.

Weitere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

  • Stellen Sie für Ihre Gäste neben Flüssigseife und Einmalhandtüchern auch Desinfektionsmittelspender auf den Toiletten zur Verfügung. Türgriffe im Eingangs- und Toilettenbereich sowie der gesamte Sanitärbereich sollten mindestens zweimal täglich gereinigt und desinfiziert werden. Dazu gehört auch die sichere Abfallentsorgung.
  • Achten Sie auf eine gute Durchlüftung. Trockene Luft erhöht das Übertragungsrisiko von Viren. Lassen Sie bei angenehmen Temperaturen einfach die Eingangstür offen.
  • Abfälle müssen in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Besondere Hygiene in der Gastroküche

  • In der Gastroküche gelten die gleichen Hygienebestimmungen wie gewohnt. Zusätzlich sind Arbeitsbereiche zu entzerren, um auch beim Personal das Abstandsgebot einzuhalten. Wenn möglich, schmutziges und sauberes Geschirr noch besser voneinander trennen. Die Reinigung von Geschirr muss bei mindestens 60°C oder mit entsprechend wirksamen Spülmitteln erfolgen. Nur ausnahmsweise sind niedrigere Temperaturen mit entsprechend wirksamen Tensiden / Spülmitteln ausreichend.
  • Ein häufigeres Reinigen von Arbeitsflächen und –materialien, der Wechsel von Reinigungstüchern sowie das häufigere Waschen von Arbeitskleidung sind zu empfehlen.

Maskenpflicht für Personal

  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu allen bestehenden und zusätzlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen inklusive der allgemein bestehenden Regeln zum Infektionsschutz. Dokumentieren Sie diese Unterweisung.
  • Für das Servicepersonal besteht Maskenpflicht. Auch hierbei sind bestimmte Hygieneregeln einzuhalten. So sollten die Hände vor dem Aufsetzen gereinigt und desinfiziert werden. Nase und Mund sind vollständig zu bedecken. Ein Anfassen der Masken mit den Händen während des Tragens ist zu unterlassen. Beim Abnehmen ist die Außenseite nicht anzufassen und im Anschluss erneut die Hände reinigen und desinfizieren. Ist eine Maske durchfeuchtet, muss sie gewechselt werden. Reinigen Sie die Masken bei mindestens 60°C in der Waschmaschine. Einwegmasken sind umgehend zu entsorgen.
  • Das Tragen von Handschuhen ist hingegen nicht generell zu empfehlen: Eine intensive Händereinigung ist grundsätzlich einer Handschuh-Nutzung vorzuziehen. Einweg-Handschuhe sollen jedoch für Bedarfssituationen zur Verfügung stehen, wie z. B. für eine Intensivreinigung oder für die Reinigung potentiell kontaminierter Gegenstände.
  • Erhöhen Sie aktuell das Intervall der Händehygiene. Nach jedem Abräumen von Speisengeschirr
    sollen Händewaschen/-desinfektion erfolgen. Händewaschen/-desinfektion ansonsten mindestens
    alle 30 min, soweit dies noch nicht erfolgt ist.

Arbeitsprozesse

  • In Sanitär- und Gemeinschafts-/Pausenräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und
    Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind in kurzen Intervallen zu reinigen. Es gilt
    hier ebenso der Mindestabstand untereinander.
  • Überdenken Sie Ihre Personalplanung. Feste Arbeitsteams in unterschiedlichen Schichten haben den Vorteil, dass bei einer Infektion eines Mitarbeiters nicht das gesamte Personal betroffen ist. Bestellungen des Personals könnten mit mobilen Handhelds aufgenommen werden anstatt einer Kasse, an der sich alle Mitarbeiter treffen. Bieten Sie, wenn möglich, Kartenzahlung an. Verwenden Sie für Bargeld kleine Schalen. Anja Nathues, LK NRW

Weitere Informationen

Corona-Knigge fürs Hofcafé: das Landservice-Team der Landwirtschaftskammer NRW stellt dieses Plakat  bereit.

Zahlreiche Informationen und Mustervorlagen etwa zur Kontaktdatenerfassung oder eine Händewaschliste stellt der DEHOGA NRW auf seiner Homepage bereit: https://www.dehoga-nrw.de/dehoga-nrw/umgang-mit-coronavirus/lockerungen-das-muessen-sie-wissen/

In Rheinland-Pfalz dürfen Cafés und Restaurants ab dem 13. Mai wieder öffnen. Unter folgenden Link gibt es die  Handreichung für Hygieneregeln in Gastronomie und Hotel.

Der DEHOGA Niedersachsen stellt auf seiner Seite ebenfalls entsprechende Informationen bereit: https://www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise/

Gezielte Informationen zu Hofgastronomie und Landurlaub finden sich auf den Seiten der Landwirtschaftskammern. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) informiert auf den Seiten seiner Landesverbände rund um die Bestimmungen zur Wiedereröffnung der Gastronomie in den jeweiligen Bundesländern.  

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