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Einreise für Erntehelfer wieder auf dem Landweg
Die Reisebeschränkungen innerhalb der EU sind weitgehend aufgehoben. Dementsprechend hat die Bundesregierung das Konzeptpapier zur Einreise von Saisonarbeitskräften angepasst.
Erntehelfer dürfen deshalb ab dem 16. Juni auch wieder auf dem Landweg einreisen. Die Neuregelung gilt, natürlich vorbehaltlich des Corona-Geschehens, bis zum 31. Dezember 2020. Für Einreisende aus Drittstaaten gelten die jeweils gültigen Einreisebestimmungen.
Unverändert bleiben die strengen Infektionsschutzregeln im Betrieb – Mindestabstand, regelmäßige Reinigung und Desinfektion usw. Nach dem Grundsatz „Zusammen wohnen – zusammen arbeiten“ sind in den Betrieben kleine, feste Teams zu bilden. Der Arbeitgeber zeigt weiterhin die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte vor Beginn bei der örtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörde an.
Weitere Regelungen
Für eine erleichterte Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall sollen die Arbeitgeber in einer gesonderten Liste ab sofort folgende Daten vorhalten:
- Name, Heimatadresse und (Mobil-)Telefonnummer der Saisonarbeitskraft
- Datum der Ein und Abreise; bei Abreise der Saisonarbeitskraft ist die Angabe des Reiseziels und ggf. der Adresse erforderlich (Rückkehr in die Heimat oder zu einem anderen Ort ,z.B. neuen Arbeitgeber)
- Angabe, wer in welchen Teams mit wem zusammenarbeitet bzw. wer in der gleichen Unterkunft untergebracht ist
Die Daten sind vier Wochen nach der Abreise der Saisonkraft zu vernichten.
Das gesamte Konzeptpapier finden Sie hier.
Corona-Arbeitsschutz-Regeln der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter www.svlfg.de/corona-saisonarbeit (Informationen für Unternehmer).
Weitere Infos auch auf der Seite des Westfälisch-Lippischen Arbeitgeberverbandes (WLAV), http://wlav.de/meldungen/news/639.php