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Corona-Pandemie: Einreiseverbot für Erntehelfer

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat ein Einreiseverbot für Saisonarbeiter angeordnet. Dieses gilt seit dem 25. März, 17 Uhr.

Das Bundesinnenministerium hat einen Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte beschlossen. (Bildquelle: K. Rotherm)

Das Verbot gilt für die Einreise aus Drittstaaten, aus Großbritannien, aus EU-Staaten, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden, z.B. Bulgarien und Rumänien, sowie für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt worden sind (Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz).

Für Personen, die heute vor 17.00 Uhr mit dem Flugzeug anreisen, gelten bestimmte Bedingungen für eine Einreise (Arbeitsvertrag, Abstimmung mit Bundespolizei , siehe Meldung „Erntehelfer einfliegen – Bundespolizei informieren“).

Nach den derzeitigen Informationen sind von dem Einreisestopp derzeit Personen, die über die polnische Grenze einreisen, noch nicht erfasst. Polnische Staatsangehörige müssen sich nach aktuellem Stand aber ab 27. März 2020 bei Rückkehr ins Heimatland einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.

Ob und unter welchen Voraussetzungen Grenzpendler, die die Grenze täglich oder mehrfach in der Woche passieren, davon auch betroffen sind, muss noch geklärt werden.

Für Sonderkulturbetriebe wird die Lage damit immer kritischer.

Die kommenden Wochen sind nach Aussagen von mehreren Branchenvertretern besonders kritisch, da Pflanzarbeiten erledigt werden müssen, die die Grundlage für die Ernten der nächsten Monate und damit für die Versorgung über den Sommer hinweg bilden. Nun gelte es, die entstandene Lücke zu füllen und kurzfristig Menschen in und aus Deutschland für diese Arbeiten zu gewinnen. Dafür müssten ihrer Ansicht nach über die bereits mit dem Sozialschutz-Paket geplanten Maßnahmen hinaus weitere Anreize – kurzfristig und befristet - geschaffen werden.

Dazu zählen insbesonde

  • eine Anhebung der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450 Euro-Job)
  • die Aussetzung der Prüfung auf Berufsmäßigkeit als Voraussetzung einer kurzfristigen Beschäftigung
  • eine Verbesserung der nur geringen Hinzuverdienstmöglichkeiten u. a. für Arbeitslose und Asylbewerber
  • eine weitere Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Kurzarbeitergeld.

Alternativen finden

Betriebe, deren osteuropäische Erntehelfer nicht anreisen dürfen, können auf der Internetseite www.saisonarbeit-in-deutschland.de ihr Stellenangebot direkt auf der entsprechenden polnischen Internetseite veröffentlichen und versuchen polnische Hilfskräfte anzuwerben.

Heimische Erntehelfer können über verschiedene Plattfomen, wie www.karrero.com/ernte-retten gesucht werden.

Weitere Plattformen:

www.erntenforfuture.de

www.land-arbeit.com

www.erntehelfer-gesucht.de

www.cleverackern.de

Gesamtverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) / Redaktion

(Stand: 25.3.20)

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